Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) erhalten Arbeitnehmer von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur einen Teil ihres letzten Nettoeinkommens. Die Arbeitskraft ist jedoch das größte Kapital. Sie ist Grundlage eines jeden Lebensstandards und darauf bauen sich Wünsche und Ziele auf. Die NÜRNBERGER Investment Berufsunfähigkeits-Versicherung (IBU) und die Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Bonusrente (SBU) sichern die Arbeitkraft ab.

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Was ist die IBU?
Mit der IBU sichert man sich mit einer garantierten monatlichen Rente im Fall einer BU bzw. Pflegebedürftigkeit ab. Bei Ablauf des Vertrags ohne dass die BU eingetreten ist, werden vorhandene Überschüsse in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Anstelle der Rente kann eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden. Die NÜRNBERGER bietet eine Vielzahl attraktiver Einzel-, Dach- oder Wertsicherungsfonds. Außerdem hat sie in Kooperation mit renommierten Kapitalanlagegesellschaften interessante Investmentfonds-Depots zusammengestellt.
Was ist die SBU?
Mit der SBU sichert man sich mit einer garantierten monatlichen Rente im Fall einer BU bzw. Pflegebedürftigkeit ab. Bei der SBU werden zusätzliche Leistungen als Bonusrente im Falle einer BU gezahlt.
Welche Vorteile bieten die Selbständigen Berufsunfähigkeits-Versicherungen?
  • Garantierte Rente bei BU bzw. Pflegebedürftigkeit
  • Sofortige Leistung, wenn die BU voraussichtlich länger als 6 Monate besteht
  • Volle BU-Rente bereits ab 50 % BU bzw. Pflegebedürftigkeit der Stufe I
  • Unveränderter Schutz auch bei späterem Wechsel in sog. gefahrerhöhende Berufe und nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben
Welche zusätzlichen Optionen bestehen?
  • Noch mehr Schutz bietet die Comfort-Variante
  • Inflationsschutz vor Rentenbeginn: Beitragsdynamik einschließbar
  • Inflationsschutz nach Rentenbeginn: Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zwischen 0,5 und 3 % p. a. wählbar
Welche Comfort-Schutz-Leistungen werden geboten?
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • BU-Rente kann bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden
  • Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten - insgesamt bis 6.000 EUR.
 
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